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Jährlich verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Dem Sicherheits-und Gesundheitsschutz auf Baustellen kommt durch die Baustellenverordnung vom 15.01.1999 eine große Bedeutung zu. Sie werden mit dem §2 und §3 der Baustellenverordnung vom Gesetzgeber zur Anwendung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Ihrer Baustelle verpflichtet. Ihnen obliegt es, für Ihr Bauvorhaben rechtzeitig einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) zu erstellen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) zu benennen, der Sie bei dieser Aufgabe unterstützt. Sie tragen für Ihre Baustelle die hohe strafrechtliche Verantwortung für einen Unfall bei mangelnder Beachtung dieser Verordnung. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan muss erstellt werden, wenn:
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) muss bestellt und beauftragt werden, wenn:
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