Dipl.- Ing. Möllers GmbH

Beratung für SiGe-Koordinatoren



Jährlich verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Dem Sicherheits-und Gesundheitsschutz auf Baustellen kommt durch die Baustellenverordnung vom 15.01.1999 eine große Bedeutung zu.

Sie werden mit dem §2 und §3 der Baustellenverordnung vom Gesetzgeber zur Anwendung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Ihrer Baustelle verpflichtet. Ihnen obliegt es, für Ihr Bauvorhaben rechtzeitig einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) zu erstellen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) zu benennen, der Sie bei dieser Aufgabe unterstützt. Sie tragen für Ihre Baustelle die hohe strafrechtliche Verantwortung für einen Unfall bei mangelnder Beachtung dieser Verordnung.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan muss erstellt werden, wenn:
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf Ihrer Baustelle tätig werden und eine Vorankündigung zu übermitteln ist,
oder Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Verordnung ausgeführt werden. Gefährliche Arbeiten nach Anhang II sind z. B. Arbeiten in Baugruben und Gräben mit mehr als 5 m Tiefe oder in mehr als 7 m Absturzhöhe (bei fast jedem Einfamilienhaus liegt die Firsthöhe über 7 m).

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) muss bestellt und beauftragt werden, wenn:
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden




Wir bieten Ihnen an Ihren SiGe-Koordinator bei der verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen und zu beraten. Diese Beratung ist nicht Bestandteil eines Architektenvertrages. Sie muss separat beauftragt und vergütet werden.


Dipl.-Ing. Möllers GmbH • Mörkeweg 21 • 26605 Aurich
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by Marc Schecker